Wichtiges EuGH Urteil erfordert Maßnahmen beim Einsatz von Tracking-Cookies

Tracking Cookies dürfen nur noch mit ausdrücklicher Einwilligung der Nutzer gesetzt werden. Das hat der EuGH am 01.10.2019 entschieden.

Wir raten dazu, den Einsatz bisher eingesetzter Tracking-Tools wie Google Analytics zu überprüfen, überdenken und gegebenenfalls auch darauf zu verzichten.

Auf jeden Fall sollte die Einwilligung des Cookie Hinweis auf ihrer Website sowie die Datenschutzerklärung den gesetzlichen Gegebenheiten angepasst werden.

Wir beraten Sie gerne und bieten Ihnen als eRecht24 Agentur Partner eine aktuelle rechtlich sichere Lösung für ihre Website an.