Aktuelles Urteil zu Cookies: BGH sagt Einwilligung muss sein
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TTDSG Inkrafttreten am 1. Dezember 2021

Ein echte Cookie Consent Lösung ist Pflicht.

In der Advent- und Weihnachtszeit werden gerne Plätzchen gebacken. Plätzchen, oder in englisch „Cookies“, spielen auch bei Websites aktuell eine große Rolle. Denn am 1. Dezember 2021 trat das neue TTDSG in Kraft. Das Gesetz enthält einige Neuerungen und Klarstellungen für Unternehmen und Website-Betreiber. Die wichtigste: Cookies und Tracking-Dienste brauchen eine echte Einwilligung des Nutzers. Ein echte Cookie Consent Lösung ist damit auf fast allen Webseiten Pflicht. Das war zwar schon nach der höchstrichterlichen BGH- und EuGH-Rechtsprechung klar. Gesetzlich festgeschrieben wird dies aber nun erstmals mit dem TTDSG.

Wenn Sie sich noch immer nicht um eine Cookie Consent Lösung für Ihre Website gekümmert haben, ist spätestens jetzt klar und gesetzlich festgeschrieben: Ein Cookie Consent Tool ist unumgänglich.

Nur technisch essentiell notwendige Cookies gelten als Ausnahme. Technisch notwendige Cookies sind alle Cookies, ohne die eine Webseite an sich nicht funktionieren würde. Das sind zum Beispiel Cookies, die zum Erteilen oder zum Widerruf einer Einwilligung genutzt werden.

Wenn Sie keine ordnungsgemäße Cookie Consent Lösung ab sofort einsetzen, droht Ihnen eine Abmahnung oder sogar ein empfindliches Bußgeld.

Wir beraten Sie gerne und bieten Ihnen als eRecht24 Agentur Partner eine aktuelle rechtlich sichere Cookie Consent Lösung für ihre Website an.