Erst der EuGH, jetzt auch der BGH: Die Gerichte sind sich einig, dass Webseitenbetreiber eine aktive Einwilligung der Besucher benötigen, wenn sie Cookies setzen wollen. Diese Einwilligung muss vom Nutzer ausgehen, eine schon vorher ausgewählte Checkbox im Cookie-Banner genügt nicht.
Der EuGH und aktuell auch der BGH (I ZR 7/16 ) haben entschieden, dass der Nutzer bei einer Zustimmung etwa bei bestimmten Cookies aktiv einwilligen muss. Ein einfacher Cookie-Banner ohne direkte Zustimmung (zum Beispiel ein Klick auf OK) reicht nicht mehr aus. Auch eine schon vorausgewählte Checkbox ist nicht erlaubt. Der Besucher muss selbst aktiv zustimmen.
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